Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde. Sie entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle Stimmberechtigten. Die Versammlung ist öffentlich.
Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind die Aufgaben der Gemeindeversammlung abschliessend aufgezählt. Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Genehmigung des Voranschlags (Budget) und Festlegung des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung
- Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
- Beschlussfassung über Beitritt zu einem Gemeindeverband / Genehmigung von Gemeindeverträgen
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben