Direkt zum Inhalt springen

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Gemeinde. Sie entscheidet auf Antrag des Gemeinderates über die einzelnen Sachgeschäfte. Eingeladen sind alle Stimmberechtigten. Die Versammlung ist öffentlich.

Unter § 20 des Gemeindegesetzes sind die Aufgaben der Gemeindeversammlung abschliessend aufgezählt. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Genehmigung des Voranschlags (Budget) und Festlegung des Steuerfusses
  • Genehmigung der Gemeinderechnung
  • Genehmigung von Reglementen in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
  • Beschlussfassung über Beitritt zu einem Gemeindeverband / Genehmigung von Gemeindeverträgen
  • Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, wiederkehrende Aufgaben

Zuständige Abteilung