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Vermieter Drittmeldepflicht

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monate Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldung kann online erfolgen. Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.