Steuererklärung
Die Steuererklärungsformulare werden Ihnen im Februar zugestellt. Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung bis zum 31. März (Unselbstständigerwerbende/Rentner etc.) bzw. 30. Juni (Selbstständigerwerbende/Landwirte) der Abteilung Steuern ein.
Die Abteilung Steuern füllt keine Steuererklärungen aus, steht Ihnen bei Fragen jedoch gerne zur Verfügung.
Ab 2026 (ab Steuerperiode 2025) ist das frühere Programm EasyTax nicht mehr verfügbar und wird durch eTAX AARGAU abgelöst. Weitere Informationen zu eTAX AARGAU, die elektronische Wegleitung wie auch Merkblätter und Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Aargau Steuern - Kanton Aargau.
Unter www.steuern-easy.ch steht Ihnen eine Seite mit vielen Tipps und Informationen zum Thema Steuern zur Verfügung. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.