Hundekontrolle
Seit 2024 ist nun das neue Hundegesetz in Kraft. Die wichtigsten Punkte sind:
- Für alle Hunde ab dem Alter von 3 Monaten muss die Hundetaxe bezahlt werden, Stichtag ist der 30. April.
- Für den Bezug der Hundesteuer von CHF 120.00 ist jeweils die Wohngemeinde zuständig.
- Pro Rata Rechnungen oder Rückerstattungen gibt es nicht mehr
- Für bestimmte Hunde (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde) gilt im Kanton Aargau eine Steuerbefreiung.
Um Korrekturen und Stornierungen der Rechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) der Kanzlei, Tel. 056 464 60 00 oder kanzlei@lupfig.ch zu melden und im AMICUS (www.amicus.ch) nachzutragen. Dazu nutzen Sie am besten die neue App für die PetCard. Infos finden Sie im Merkblatt.