Direkt zum Inhalt springen

Kindes- und Erwachsenenschutz

Bei der Führung der Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften nach ZGB werden hauptsächlich Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie von geistig behinderten und / oder sozial benachteiligten Erwachsenen in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten und für deren Schutz und Betreuung gesorgt.


Zuständige Abteilung