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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, ausbleibenden Niederschlägen und den anhaltenden hohen Temperaturen haben die Gemeinden Birr, Brugg, Habsburg, Hausen AG, Lupfig und Mülligen entschieden, gestützt auf § 23 Abs. 2 des Polizeireglements ab sofort ein «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot» auszusprechen.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diesen sicherheitsrelevanten Entscheid und wünschen allen eine schöne restliche Sommerzeit und einen feierlichen Bundesfeiertag.