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Unregelmässigkeiten beim Versand der Abstimmungsunterlagen vom 14. Juni 2026

Beim Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 wurden vereinzelten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versehentlich durch unsere externe Verpackungsfirma kein Stimmzettel der eidg. Volksabstimmung (Wahlzettel 1 und 2) zugestellt. Dafür haben einige den kantonalen Stimmzettel (3 und 4) doppelt erhalten.

Die Stimmberechtigten werden gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu kontrollieren und sich umgehend bei der Gemeindekanzlei (Telefon-Nr. 056 464 60 00, Email kanzlei@lupfig.ch oder am Schalter) zu melden, sofern die erhaltenen Unterlagen nicht vollständig sind bzw. ein Stimmzettel doppelt zugestellt wurde.

Die betroffenen Stimmberechtigten sind ausserdem gebeten, den zusätzlichen bzw. den im Doppel erhaltenen Stimmzettel zu vernichten. Das kommunale Wahlbüro kontrolliert beim Öffnen der Stimmzettelkuverts, dass pro Abstimmungsvorlage nur ein Stimmzettel abgegeben wurde. Wenn für eine Vorlage zwei Stimmzettel abgegeben werden, werden beide Stimmzettel als ungültig gezählt.

Für das Versehen bitten wir um Entschuldigung.