Einzelanlass- und/oder Kleinhandelsbewilligung
Bitte verwenden Sie das kantonale Formular und reichen Sie uns zur Bewilligung eine Kopie desselben ein.
Es fallen gemäss der kantonalen Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV) folgende Gebühren an:
Prüfung von Gesuchen für den Kleinhandel mit Spirituosen nach Aufwand (gemäss § 23) |
Fr. 20.00 bis Fr. 200.00 |
Alkoholabgabe für den Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen (§ 24a Abs. 1) | ||
für Einzelanlässe, die höchstens einen Tag dauern | Fr. 30.00 | |
für Einzelanlässe, die mehrere Tage dauern, pro Folgetag | Fr. 10.00 bis Fr. 30.00 |
|
für Einzelanlässe, die mehrere Tage dauern und mehrere Festwirtschaften umfassen | Fr. 250.00 bis Fr. 2'000.00 |