Direkt zum Inhalt springen

Einzelanlass- und/oder Kleinhandelsbewilligung

Bitte verwenden Sie das kantonale Formular und reichen Sie uns zur Bewilligung eine Kopie desselben ein.

Es fallen gemäss der kantonalen Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV) folgende Gebühren an:

Prüfung von Gesuchen für den Kleinhandel mit Spirituosen
nach Aufwand (gemäss § 23)
Fr. 20.00 bis
Fr. 200.00
Alkoholabgabe für den Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen (§ 24a Abs. 1)  
für Einzelanlässe, die höchstens einen Tag dauern Fr. 30.00
für Einzelanlässe, die mehrere Tage dauern, pro Folgetag Fr. 10.00 bis
Fr. 30.00
für Einzelanlässe, die mehrere Tage dauern und mehrere Festwirtschaften umfassen Fr. 250.00 bis
Fr. 2'000.00