Zahlungstermine Steuern
Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern
Provisorische Steuerrechnung
Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr. Diese ist bis 31. Oktober zu bezahlen. Die Höhe der Steuerrechnung wird durch die Abteilung Steuern festgesetzt.
Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert. Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt.
Definitive Steuerveranlagung
Steuernachforderungen aufgrund definitiver Steuerveranlagungen sind auf Ende des übernächsten Monats fällig.
Für sämtliche geleistete Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, wird ab Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ein Vergütungszins gutgeschrieben.
Direkte Bundessteuern
Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung des Vorjahres, welche bis 31. März zu bezahlen ist. Provisorische Beträge unter Fr. 300.00 werden nicht in Rechnung gestellt, sondern erst mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben. Steuernachforderungen aufgrund definitiver Steuerveranlagungen sind innert 30 Tagen zu begleichen.