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Arbeitslosigkeit / Anmeldung RAV

Seit 1. September 2016 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt auf den RAV.

Seit diesem Zeitpunkt entfällt die "Meldung bei der Wohngemeinde". Die Überprüfung des Wohnsitzes wird ab diesem Datum durch die RAV erfolgen.

Anmeldung beim RAV

Arbeitslose oder Stellensuchende melden sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Brugg (Empfang/Anmeldung) www.ag.ch/ravbrugg.

Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV mit:

  • Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
  • AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome etc.)

Weitere Informationen betreffend Arbeitslosigkeit erhalten Sie unter diesem www.ag.ch/awa


Zuständige Abteilung