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Abstimmungen / Wahlen

Blankoabstimmungstermine

2024

  • 3. März 2024
  • 9. Juni 2024
  • 22. Septmber 2024
  • 24. November 2024


Informationen über Wahlen und Abstimmungsvorlagen

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter www.ag.ch (Kantonale Abstimmungen / Wahlen) oder www.admin.ch (Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen)
 

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Gemeindehaus Lupfig, Breitenstrasse 14, 5242 Lupfig
Sonntag: 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

Im Ortsteil Scherz befindet sich ein Abstimmungsbriefkasten (bei der Schule), der vor Abstimmungen/Wahlen regelmässig geleert wird.
 

Wahlbüro

Zusammensetzung des Wahlbüros

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Kanzlei.
 

Rechtliche Grundlagen

Stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • ­Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • ­Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • ­Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • ­Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • ­Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert.
  • ­Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • ­Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert.
  • ­Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelcouvert zu verschliessen.
  • ­Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.

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